Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 04.03.2024

  1. Preise: Alle Preise verstehen sich in CHF, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 8.1 %. Sollte sich bei Projekten oder Mandaten abzeichnen, dass aus unvorhergesehenen Gründen Mehrarbeiten nötig werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren. Zusatzleistungen müssen schriftlich vereinbart werden.
  2. Das Arzthonorar richtet sich nach der Empfehlung der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM) für ASA-Leistungen. Es wird jeweils ein individuelles Angebot gemäss Auftragsumfang mit Reisekosten abgegeben.
  3. Für versicherungsmedizinische Leistungen wie Beurteilungen von Berufskrankheiten oder Gutachten werden vereinbarte Stundentarife angewandt.
  4. Annullation: Sofern nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Annulationsbedingungen: Termine können bis 2 Wochen vor Beginn ohne Folgekosten abgesagt werden. Bei Absagen von Terminen weniger als 2 Wochen vor Beginn werden 50% des vereinbarten Auftragsbetrags verrechnet. Absagen, welche weniger als 1 Woche vor Beginn erfolgen, werden voll verrechnet. Arbeitsmedizinische Abklärungstermine in der Praxis können bis vier Arbeitstage vor Termin ohne Folgekosten abgesagt werden. Bei Absagen von Terminen weniger als 4 Tagen vor Beginn werden 50% des vereinbarten Auftragsbetrags verrechnet. Nichterscheinen wird voll verrechnet. Bei Plausibilisierung z.B. Arbeitsunfähigkeit werden nur bereits zum Annulationszeitpunkt angefallene Arbeiten in Rechnung gestellt.
  5. Zahlungsmodalität: Sofern nicht anderweitig vereinbart erfolgt die Verrechnung monatlich nach angefallenen Aufwänden, respektive nach Auftragsabwicklung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tage nach Ausstellung ohne Abzüge zahlbar.
  6. Rechte und geistiges Eigentum: Die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit gehören beiden Parteien.
  7. Vertraulichkeit: Alle Resultate und die gesammelten Beobachtungen werden vertraulich behandelt. Die Auflösung einer Geschäftsbeziehung entbindet nicht von dieser Schweigepflicht.
  8. Haftung: Die Parteien haften gegenseitig für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird von den Parteien ausgeschlossen.
  9. Kündigung: Eine Kündigung der Zusammenarbeit kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende des Monats erfolgen.
  10. Gültigkeit Angebote: Sofern nicht anders vereinbart behält ein Angebot während 3 Monaten seine Gültigkeit.
  11. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder dessen Anhänge unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vertragsparteien im Nachhinein eine Lücke in den getroffenen Vereinbarungen erkennen.
  12. Legale Aspekte: Alle getroffenen Vereinbarungen unterliegen, sofern nicht anderweitig vereinbart wurde, schweizerischem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luzern.